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  Tierheilpraktiker
 

Kritische Gedanken

Wie in der Humanmedizin so sind auch viele Tierhalter gegenüber alternativen Therapieverfahren aufgeschlossen. Aufgrund dieser steigenden Nachfrage haben sich schon viele Tierärzte entsprechend weitergebildet. Aber es gibt auch eine Vielzahl anderer Berufsgruppen die Naturheilverfahren anbieten wie z.B. der/die Tierheilpraktikerin.

Diese Berufsbezeichnungen sind gesetzlich nicht geschützt. So muss im Gegensatz zum Heilpraktiker im Humanbereich der/die Tierheilpraktiker/in keine staatliche Prüfung ablegen. So gesehen kann ohne Nachweis einer fachlich fundierten Ausbildung die Erlaubnis „Tierheilpraktiker/in“ geführt werden.

Eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker wird - meist berufsbegleitend an Wochenenden bzw. in Abendkursen, teilweise auch als Fernunterricht- von privaten Schulen angeboten. Neben Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathologie, Differentialdiagnostik der Veterinärmedizin, werden Lerninhalte aus dem breiten Spektrum alternativer Heilverfahren (Homöopathie, Phytotherapie Akupunktur, Laser-Magnetfeldbehandlung, Physiotherapie, Bachblüten etc.) unterrichtet.
Der Unterricht wird nach dem Lehrplan der jeweiligen Schule durchgeführt, so dass sowohl die Anzahl der Unterrichtsstunden als auch die Lehrinhalte der einzelnen Naturheilverfahren stark differieren können.
Auch die praktische Ausbildung gestaltet sich unterschiedlich (z.B. Praktika in Lehrhöfen oder Tierheimen).

Eine gesetzliche Reglemtierung der Ausbildung zum/zur Tierheilpraktier/in wird auch nicht angestrebt. Dies ist der Antwort des Deutschen Bundestages vom 11.06.2007 auf eine „kleine Anfrage“ der Fraktion „DIE LINKE“ vom 23.05.2007 zu entnehmen. Aus Sicht der Bundesregierung wird kein Bedarf gesehen die Ausbildung zu vereinheitlichen sowie eine gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Tierheilpraktikers zu schaffen.
Die vollständige Antwort kann man
hier lesen.

Die Bundestierärztekammer hatte zur Ausbildung von Tierheilpraktikern in einer - wie sie selbst schreibt "überspitzten"
Presseerklärung Stellung genommen. Leider ist diese Erklärung nicht mehr abrufbar.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Tierärztekammer Westfalen Lippe unter diesem Link

Man sollte sich immer erkundigen, welche Ausbildung ein/e Tierheilpraktiker/in absolviert hat und ob er/sie sich regelmäßig fortbildet. Ein Zertifikat allein sagt meines Erachtens über die Qualität einer Ausbildung nichts aus.
Von Vorteil ist, wenn ein Tierheilpraktiker mit einem Tierarzt zusammen arbeitet.

Informationen des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Frage: "Anwendung und Abgabe von Tierarzeimitteln durch Tierheilpraktiker" findet Ihr
hier.

Tipp
Immer mehr Tierärzte bilden sich im Bereich naturheilkundliche Therapien weiter. Ob und welcher Tierarzt über Weiterbildungsqualifikationen verfügt kann man erfahren bei



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